§219a wurde gestrichen!

Endlich der § 219a gehört der Vergangenheit an!!!

§ 219a ist seit Jahren umkämpft, nun gehört er der Geschichte an. Der Bundestag beschloss die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Die Ampel sprach von einem "Triumph", Kritik kam von der Union.

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Abschaffung von Paragraf 219a beschlossen. Er regelt bisher das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Zugleich führte er aber bislang auch dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Für die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion. Union und AfD votierten dagegen.

Als nächstes kümmern wir uns um den unsäglichen § 218, denn reproduktive Frauengesundheit sollte nicht im Strafgesetzbuch geregelt sein.

Schon im Februar 2018 habe ich ganz klar meine Meinung dazu gesagt.

https://youtu.be/B8dJ7nEFJeY

 

WIR BLEIBEN DRAN …Eure Ines