Briefwahl-Unterlagen

Seit dieser Woche können die Briefwahl-Unterlagen beantragt werden. Wenn ihr jetzt schon wisst, wen ihr wählen wollt (alle Kreuze für DIE LINKE ), dann meldet euch bis spätestens 10. Februar beim zuständigen Bezirksamt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Sonntag, 12. Februar, um 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Hier wird die Briefwahl in acht einfachen Schritten erklärt!

1. Ab dem 2. Januar erhalten wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungen.


2. Nun haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Briefwahlunterlagen anzufordern:
a. Sie können das Formular zur Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen handschriftlich        ausfüllen und per Post abschicken. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich hierfür ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgesandt werden kann.
b. Sie können den Wahlschein digital auf der Website des Landeswahlleiters beantragen.
c. Sie können den Wahlschein auch persönlich auf dem Bezirksamt Lichtenberg abholen. Dafür müssen Sie        unbedingt die Wahlbenachrichtigung mitnehmen.
d. Sie lassen eine andere Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen abholen. Dafür müssen Sie die     ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckte Vollmacht ausfüllen. Achtung: Auch die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht durch Angabe des Namens und der Unterschrift bestätigen.
e. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Folgende An gaben sind erforderlich: Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Postalisch kann der formlose Antrag an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin,
Bezirkswahlamt, 10360 Berlin gesandt werden; via E-Mail an briefwahl@lichtenberg.berlin.de oder per Fax an 030 90296 7829. Telefonisch kann die Antragsstellung nicht erfolgen.


3. Sobald die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen beim Bezirksamt eingegangen ist,       werden die Briefwahlunterlagen ausgegeben bzw. versendet.


4. Nun können Sie den Stimmzettel ausfüllen. Sie haben eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme     können Sie einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin wählen, mit der Zweitstimme eine Partei. Bei der
Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung wählen Sie eine Liste einer Partei.


5. Den Stimmzettel legen Sie anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu.


6. Dann füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“, die sich auf dem Wahlschein befindet, mit Datum und Unterschrift aus.


7. Jetzt können Sie den ausgefüllten Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken und zukleben.


8. Sobald alles verschlossen ist, können Sie den roten Wahlbriefumschlag unfrankiert losschicken. Auf dem roten Wahlbriefumschlag steht bereits die vollständige Adresse, an die der Wahlbrief versandt werden muss. Vorsicht: Sie
müssen den Umschlag frühzeitig zur Post bringen, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig ankommt. Alternativ    können Sie ihn bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegeben Adresse abgeben.


Wichtig: Er muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen! Wenn das Wahllokal bei glaubhaft gemachter Verhinderung, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung, nicht aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr im Bezirkswahlamt beantragt werden.