70 Jahre Grundgesetz

Vor genau 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz feierlich für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Es ist seit nun sieben Jahrzehnten die Verfassung unserer freiheitlichen Demokratie und war zunächst nur als Provisorium gedacht. Anfänglich nur für den Westen, seit 1990 für ganz Deutschland. Dass das Grundgesetz bei seinem Inkrafttreten 1949 die Gleichberechtigung von Frauen und Männern überhaupt sicherstellt, wurde von den nur vier weiblichen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates, angeführt von Elisabeth Selbert, gegen großen Widerstand erkämpft. Auch die Grundgesetzerweiterung um den Verfassungsauftrag der Gleichstellung vor einem Vierteljahrhundert mussten Frauen der männlichen Parlamentsmehrheit mühsam abringen.  

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von zwei Weltkriegen und zwölf Jahren Nationalsozialismus setzten sich die Eltern des Grundgesetzes zum Ziel, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. Dies wurde auch im ersten Artikel verankert.

Artikel 1,

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 3,

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Fünf grundlegende Weichenstellungen bzw. konstitutive Leitprinzipien wurden von den Gründern des Grundrechts formuliert: Rechtsstaat, Republik, Demokratie, Bundesstaat und Sozialstaat.

Was steht im Grundgesetz und warum ist es für uns so wichtig?

Das Grundgesetz besteht aus insgesamt 148 sogenannten Artikeln. Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes enthalten die Grundrechte. Diese legen fest, was der Staat im Umgang mit den Menschen darf und was nicht. In den Grundrechten ist zum Beispiel geregelt, dass der Staat alle Menschen gleich behandeln muss und dass jeder seine Meinung frei äußern darf. Die weiteren Artikel regeln unter anderem die Struktur des Staates.

Das Grundgesetz bildet die Basis unserer Demokratie. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen und gelten unmittelbar. Die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen sind im Grundgesetz festgelegt.

Das Grundgesetz bleibt auch in Zukunft das geeignete Fundament für ein demokratisches Miteinander in Deutschland.