Für das Recht auf Selbstbestimmung

Für das Recht auf Selbstbestimmung: Beratung zur Abschaffung des Paragrafen 218 im Bundestag

 

Heute fand die erste Lesung im Bundestag zur Abschaffung des Paragrafen 218 statt. In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor durch diesen Paragrafen im Strafgesetzbuch kriminalisiert – und genau dagegen kämpfe ich schon seit Jahren!

 

Deshalb ist es so wichtig, dass sich die Linke im Bundestag nun für einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf einsetzt, der Schwangerschaftsabbrüche endlich legalisieren soll. Heidi Reichinnek, Vorsitzende unserer Bundestagsgruppe, hat sich deutlich und ohne Umschweife an die Seite der Frauen gestellt. Sie erklärt: „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, deswegen unterstützen wir den Vorstoß selbstverständlich auch. Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der Gesundheitsversorgung sein. Wir brauchen gleichzeitig aber auch eine bessere Versorgung, vor allem in der Fläche und eine abgesicherte Finanzierung, nicht nur für Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch für Verhütung.“

 

Auch ich kämpfe seit Jahren für die Entkriminalisierung und bin dabei nicht allein: Eine Umfrage aus diesem Jahr zeigt, dass rund 80 Prozent der Männer und 87 Prozent der Frauen dafür sind, dass es die persönliche Entscheidung einer Frau sein sollte, ob sie ihre Schwangerschaft innerhalb der ersten 12 Wochen fortsetzen möchte oder nicht. Hier ist Deutschland Schlusslicht: In Dänemark ist die Abtreibung bis zur zwölften Woche schon seit 1973 erlaubt. Frauen fahren in den Grenzregionen lieber nach Dänemark oder in die Niederlande, um eine Abtreibung durchzuführen - unfassbar!

Dabei war die Streichung des Paragrafen 219a StGB war ein Teilerfolg, der es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, ungestraft über Methoden und Bedingungen von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren. Der Abbruch selbst bleibt jedoch weiterhin kriminalisiert. Umso wichtiger ist, dass diese Beratungsangebote auch wohnortnahe und vielfältig sind, und natürlich auch noch Beratungskapazitäten vorhalten können. In den letzten 20 Jahren wurden die Beratungsangebote um 50 Prozent gekürzt! Noch absurder wird es, wenn CDU und SPD in Berlin erneut die Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche kürzen – dieses Mal über 1 Million Euro! Diese Kürzungen bedrohen das bedarfsgerechte und vielfältige Beratungsangebot in unserer Stadt!

 

Wir fordern das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren und die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch! Wir Linke setzen uns dafür ein, dass Schwangere sich freiwillig und ohne die Pflicht eines Beratungsscheins beraten lassen können. Ich hoffe, dass nach der Ausschussberatung im Bundestag noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz in Zweiter Lesung beschlossen wird. Ich bleibe dran...

Eure Ines