Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in den Unternehmen mit Beteiligung des Landes Berlin

Drucksache 18 / 11 864 - Wie stellt das Land Berlin sicher, dass das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) gemäß § 1 a) in den sogenannten Beteiligungsunternehmen umgesetzt wird, wenn die Ausführungsverordnung zum LGG in diesen nicht zwingend anzuwenden ist?

Drucksache 18 / 11 864

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ines Schmidt (LINKE) vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2017) und Antwort vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2017)

Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in den Unternehmen mit Beteiligung des Landes Berlin

Wie stellt das Land Berlin sicher, dass das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) gemäß § 1 a) in den sogenannten Beteiligungsunternehmen umgesetzt wird, wenn die Ausführungsverordnung zum LGG in diesen nicht zwingend anzuwenden ist?

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